In Deutschland gelten fast 2000 Bundesgesetze und ein Vielfaches an Landesgesetzen. Hinzu kommen
fast 3.000 Bundesverordnungen und ein Vielfaches an Landesverordnungen.
Ein Rechtsanwalt kann naturgemäß nicht sämtliche Gesetze und Verordnungen kennen und in allen
Rechtsgebieten Ihr richtiger und kompetenter Ansprechpartner sein.
Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen hat
die Rechtsanwaltskammer Hamm Herrn Rechtsanwalt Landherr die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnungen
„Fachanwalt für Verkehrsrecht“ und Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Frau Rechtsanwältin Kindlein-Herzog
ist befugt, die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen, Frau Rechtsanwältin Weikert
ist ebenfalls „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ und zudem „Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“.
Mit Problemen aus diesen Bereichen sind wir deshalb der richtige Ansprechpartner für Sie.
Darüber hinaus bearbeiten wir schwerpunktmäßig Mandate aus dem Bereich des Mietrechts, Versicherungsrechts und
allgemeinen Vertragsrechts.
Das Gehalt nicht pünktlich erhalten, plötzlich die Kündigung oder eine Abmahnung im Briefkasten.
Jahrelang zahlte der Chef Weihnachtsgeld und jetzt nicht mehr. In eine andere Abteilung versetzt
oder von Kollegen gemobbt. Probleme am Arbeitsplatz kann es viele geben und hier hilft der
Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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In einen Verkehrsunfall verwickelt, einen Anhörungsbogen erhalten wegen des Vorwurfs der
Geschwindigkeitsüberschreitung. Unerlaubt vom Unfallort entfernt oder nach Cannabis-Konsum noch Auto
gefahren. Der Führerschein soll entzogen werden oder eine MPU wird angeordnet. Das neue Auto hält
doch nicht das, was der Verkäufer versprochen hat. Hier hilft der Fachanwalt für
Verkehrsrecht.
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Der Mieter zahlt nicht mehr, der Vermieter beseitigt Mängel nicht. Schon wieder soll die Miete erhöht
werden oder der Vermieter kündigt gar wegen Eigenbedarfs. Modernisierung oder Sanierung? Bei der
Durchsetzung von Rechte der Vermietern und Mietern hilft oft nur der Gang zum Fachanwalt für Miet-
und
Wohnungseigentumsrecht.
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Beim Vertragsschluss ist der Versicherungsvertreter der beste Freund. Werden dann später Leistungen
beansprucht, ist von der ursprünglichen Freundlichkeit bei den Mitarbeitern der Schadensabteilung
nicht mehr viel zu spüren. Oft zu Unrecht werden Leistungen verweigert, da nicht immer zutrifft, was
im Ablehnungsbescheid mit Verweis auf angebliche
Rechtsprechung behauptet wird.
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Wenn es um Trennungen, Scheidungen, Unterhalt für den Ehegatten oder die Kinder geht, ist es von
besonderer Bedeutung, einen umsichtigen, erfahrenen und zuverlässigen Fachanwalt an
seiner Seite zu wissen.
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