Schnelle Hilfe bei allen Fragestellungen rund um das Thema Arbeitsrecht
Spezialisierte Vertretung für alle Fragen des Arbeitsverhältnisses
Wer wechselseitig für beide Seiten tätig ist, erlangt Einblicke in alle Bereiche und kann dadurch für den jeweiligen Mandanten eine optimale Vertretung gewährleisten.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir darauf spezialisiert, Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis zu beraten und zu vertreten. Dabei gilt es nicht nur, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, sondern auch die individuellen Interessen und Bedürfnisse unserer Mandanten zu berücksichtigen. Dies erfordert ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl, um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Unser Tätigkeitsbereich umfasst dabei nicht nur die außergerichtliche Beratung und Vertretung, sondern auch die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen und Rechten. Hierbei greifen wir auf langjährige Erfahrung und umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht zurück, um unseren Mandanten eine effektive und erfolgreiche Vertretung zu gewährleisten.
Im Überblick
Kündigungen
Bei Kündigungen durch den Arbeitgeber sind wir Ihr rechtlicher Beistand.
Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltung
Bei Angelegenheiten im Bereich Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltungen.
Rechte von Minijobern
Bei allen Fragestellungen im Hinblick auf ein Minijobverhältnis.
Mobbing am Arbeitsplatz
Wir stehen Ihnen bei belastenden Situationen am Arbeitsplatz zur Seite.
Schulung von Betriebsräten
Die optimale Begleitung für Ihre Arbeit im Betriebsrat.
Vertretung von Arbeitgebern
Wir stehen Ihnen zur Seite bei allen Verfahren.
Rechtsanwalt Landherr ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Kontakt aufnehmenRechtsanwältin Weikert ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Zusätzlich ist sie auch beratend für Betriebsräte tätig, bietet hier bei Bedarf auch Inhouse-Seminare an.
Kontakt aufnehmenSchnelles Handeln empfohlen
Nach Ablauf dieser Frist kann nicht mehr überprüft werden, ob die Kündigung tatsächlich wirksam war. Es ist deshalb Eile geboten. Unmittelbar nach Zugang der Kündigung sollte deshalb nach Möglichkeit ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragt werden, um die Kündigung einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
Auch vom Arbeitgeber vorgelegte Aufhebungsverträge sollten vor der Unterzeichnung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüft werden. Das ist auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil es bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag auch zu Sanktionen der Bundesagentur für Arbeit kommen kann. So ist beispielsweise eine Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld denkbar, wenn ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, der nicht zuvor von einem spezialisierten Rechtsanwalt geprüft worden ist.
Konfliktpotential im Arbeitsverhältnis
Auch der Verfall von „alten“ Urlaubstagen ist, insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des BAG und EuGH, ein Thema, bei dem es zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kommt.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Sie auch bei sämtlichen Problemen rund um die schönste Zeit des Jahres, den Urlaub.
Die Rechte von Minijobbern: Gleichgestellt mit Vollzeitbeschäftigten
Egal ob Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz oder Mindestlohn – Minijobber genießen die gleichen Rechte wie ihre in Vollzeit beschäftigten Kollegen.
Es handelt sich beispielsweise um einen weitverbreiteten Irrglauben, dass im Minijob kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht. Dabei hat auch eine Minijobber für einen Zeitraum von sechs Wochen einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wobei dieser nach dem zu ermittelnden Durchschnittsverdienst zu berechnen ist.
Erhalten Sie in Ihrem Minijob keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder wird Ihnen kein Urlaub gewährt, lohnt sich in jedem Fall der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ebenso wie bei vollzeitbeschäftigten Kollegen ist hier wichtig zu beachten, dass die allermeisten Arbeitsverträge sogenannte Ausschlussfristen enthalten.
Wenn also im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist wirksam vereinbart worden ist, können gewisse Ansprüche nach Ablauf verhältnismäßig kurzer Fristen nicht mehr geltend gemacht werden.
Deshalb empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen, sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber gewisse Ansprüche vorenthalten.
Wege aus der belastenden Situation
Diese Handlungen haben oft negative Auswirkungen auf das Arbeits- und Leistungsverhalten der Betroffenen, führen häufig zu ernsthaften Erkrankungen, so dass der einzige Ausweg die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist.
Wer unter Mobbing am Arbeitsplatz leidet, sollte möglichst frühzeitig auch die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.
Betroffene Beschäftigte haben eine Reihe von Möglichkeiten, sich gegen Mobbing zu wehren.
So können etwa mit anwaltlicher Unterstützung Unterlassungsansprüche durchgesetzt werden. Auch die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts ist möglich.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht kann auch bei einer außerordentlichen Eigenkündigung behilflich sein und in diesem Zusammenhang eventuell einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung durchsetzen oder mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag aushandeln.
Schulungen, gerichtliche Durchsetzung und Mitbestimmungsrechte
Wir sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht auch beratend für Betriebsräte tätig. Auf Anfrage besteht die Möglichkeit, Schulungen für Betriebsräte im Betrieb vorzunehmen, wobei unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Kosten für notwendige Schulungen zu übernehmen.
Darüber hinaus stehen wir Betriebsräten auch für die gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche, insbesondere ihrer Mitbestimmungsrechte, zur Seite.
Sachkundige Beratung und effektive Vertretung
Für Arbeitgeber, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, sind wir ebenfalls beratend tätig. Ebenso übernehmen wir die Vertretungen in Gerichtsverfahren.
Die Beratung und Vertretung umfasst auch die Überprüfung und / oder Erstellung von Arbeitsverträgen, die Vorbereitung von Arbeitgeberkündigungen und die Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen.
In Kürze