Schnelle Hilfe in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
Kompetente schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht
Groß ist dann der Ärger, wenn dieses nach einem Unfall beschädigt ist und es dann auch noch Probleme mit der Schadensregulierung gibt.
Kfz-Haftpflichtversicherer sind Wirtschaftsunternehmen. Die dortigen Sachbearbeiter werden am Erfolg gemessen, und Erfolg drückt sich dadurch aus, dass nach Unfallschäden die Zahlungen so gering wie möglich gehalten werden.
Die Maxime eines Schadensachbearbeiters lautet deshalb „kürzen“.
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls sind Ihnen von der gegnerischen Versicherung nicht nur die Reparaturkosten, die Kosten eines selbst beauftragten Schadensgutachtens, Mietwagenkosten, eine eventuelle Wertminderung und Schmerzensgeld zu erstatten, sondern auch die Kosten eines Rechtsanwaltes, der für Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernimmt.
Schalten Sie deshalb nach Möglichkeit unmittelbar nach dem Unfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein, um auch tatsächlich denjenigen Schaden ersetzt zu bekommen, der Ihnen zusteht.
Im Überblick
Augen auf beim
Autokauf
Bei Angelegenheiten rund um den Kauf- und Verkauf von Fahrzeugen stehen wir Ihnen zur Seite.
Vertretung in Bußgeldverfahren
Zu schnell oder über die rote Ampel gefahren? Im Bußgeldverfahren stehen wir mit unserer Expertise gerne an Ihrer Seite.
Verteidigung im Verkehrsstrafrecht
Trunkenheit im Verkehr, Körperverletzung im Rahmen eines Unfalls? Der Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt sie kompetent in solchen Strafverfahren.
Entziehung der Fahrerlaubnis
Auch im Verwaltungsverfahren mit der Führerscheinstelle kann die Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt von großem Vorteil sein.
Ihnen droht der Entzug der Fahrerlaubnis? Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder Probleme mit der Schadensregulierung nach einem Unfall. Für diese und alle anderen verkehrsrechtlichen Belange ist Herr Landherr, unser Fachanwalt für Verkehrsrecht, der richtige Ansprechpartner.
Kontakt aufnehmenHilfe im Betrugsfall.
Auch im gewerblichen Fahrzeughandel sind Betrügereien an der Tagesordnung. Verschwiegene Mängel, zu Unrecht behauptete Unfallfreiheit, manipulierte Wegstreckenzähler, falsche Angaben zur Anzahl der Vorbesitzer sind nur einige Beispiele für altbekannte Betrugsmaschen.
Um Gewährleistungsrechte beim Pkw-Kaufvertrag auszuschließen, was per Gesetz den gewerblichen Händlern nicht möglich ist, werden auch gerne sogenannte Umgehungsgeschäfte abgewickelt.
Hier verkauft der Händler das Fahrzeug angeblich nur im Auftrag eines Kunden, der hingegen als Privatperson die Gewährleistungsrechte und hier insbesondere das Recht auf Nachbesserung wirksam vertraglich ausschließen kann.
Bei Problemen rund um den Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens ist der spezialisierte Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihr richtiger Ansprechpartner.
Unterstützung bei drohendem Fahrverbot.
Zusätzlich werden derartige Verstöße zumeist noch mit Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg belegt.
In vielen dieser Fälle sind die Bußgelder sicherlich berechtigt, es gibt aber immer wieder Fälle, in denen die Vorwürfe zu Unrecht erhoben werden.
Pauschal kann ein Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten in einem Bußgeldverfahren nicht einschätzen.
Um einschätzen zu können, ob eine Verteidigung gegen den Vorwurf der Begehung einer Ordnungswidrigkeit erfolgversprechend ist, muss zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte der Bußgeldstelle genommen werden.
Es empfiehlt sich, schon nach Zugang des Anhörungsbogens einer Bußgeldstelle einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Vertretung im Bußgeldverfahren zu beauftragen.
Das gilt insbesondere für diejenigen Fälle, in denen ein Fahrverbot droht.
Oftmals gelingt es durch die Unterstützung eines Fachanwalt für Verkehrsrecht, zumindest das zunächst angedrohte Fahrverbot zu verhindern, beispielsweise weil ein solches für den Betroffenen eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Schnelles Handeln erforderlich.
Bei diesen Delikten droht nicht nur eine empfindliche Geldstrafe, sondern in vielen Fällen auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis unterscheidet sich von der Sanktion des Fahrverbotes dadurch, dass der Führerschein nach Ablauf der verhängten Sperrfrist neu beantragt werden muss.
Oftmals wird die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde dann zusätzlich noch davon abhängig gemacht, dass der Antragsteller durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) nachweist, die für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erforderliche Zuverlässigkeit zu besitzen.
Wird Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen, empfiehlt es sich, so früh wie möglich einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.
Eine Beauftragung sollte nach Möglichkeit schon erfolgen, bevor eine eigene Einlassung gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft abgegeben wird.
So lässt sich oftmals Schlimmeres verhindern oder aber zumindest Schadensbegrenzung zu betreiben.
Wenn sich die Führerscheinstelle meldet.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle erfolgt auch dann, wenn der Führerscheininhaber die sogenannte 8-Punkte-Grenze erreicht hat. Auch die Kenntnis der zuständigen Behörde über Betäubungsmittelkonsum kann zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Bevor die Fahrerlaubnis allerdings entzogen wird, ist die zuständige Behörde verpflichtet, den Führerscheininhaber anzuhören.
Wenn Ihnen die für Sie zuständige Führerscheinbehörde ankündigt, Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen zu wollen oder aber Sie aufgefordert hat, ein ärztliches Gutachten zum Nachweis Ihrer Fahrtüchtigkeit vorzulegen, empfiehlt sich die Konsultierung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht.
In Kürze
Unverbindliche Anfrage
Nach einem Klick auf den Button rechts können Sie uns die Daten für eine Schadenregulierung bequem und schnell auf elektronischem Wege übermitteln. Es entsteht dabei kein Mandatsverhältnis. Nach Eingang der Daten werden wir uns mit Ihnen schnellstmöglich in Verbindung setzen.