Vertrauensvolle Vertretung in allen Fragen rund um das Familienrecht
Vertrauensvolle Vertretung in allen Fragen rund um das Familienrecht
Wenn es um Trennungen, Scheidungen, Unterhalt für den Ehegatten oder die Kinder geht, ist es deshalb von besonderer Bedeutung, einen umsichtigen, erfahrenen, vertrauensvollen und zuverlässigen Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen.
Im Überblick
Scheidung
Für die anwaltliche Begleitung im gesamten Scheidungsprozess.
Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Bei Angelegenheiten rund um Unterhaltszahlungen.
Kindesunterhalt
Bei Angelegenheiten im Bereich des Kindesunterhalts.
Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht
Bei Angelegenheiten von Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerechtsfragen.
Sie brauchen eine familienrechtliche Beratung? Rufen Sie mich an für einen Beratungstermin oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Ich werde mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Kontakt aufnehmenAnwaltliche Begleitung im gesamten Scheidungsverfahren
Voraussetzungen für diese Entscheidung des Gerichts sind ein Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt und ein Scheitern der Ehe.
Der Scheidungsantrag muss ordnungsgemäß beim Familiengericht gestellt werden. Hier besteht Anwaltszwang. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist.
Die Ehe gilt als gescheitert, wenn die Eheleute seit einer bestimmten Zeit in Trennung leben. Erfolgt die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen, reicht die Einhaltung eines Trennungsjahres. Will nur ein Ehegatte die Scheidung, der andere aber nicht, kann die Ehe erst nach drei Jahren Trennung geschieden werden.
Die Fachanwältin für Familienrecht begleitet Sie nach der Trennung im gesamten Scheidungsverfahren, berät umfassend auch zu Fragen des Zugewinn- und Versorgungsausgleichs.
Hilfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen
Während der Trennungszeit soll der bedürftige Ehegatte seine finanziellen Bedürfnisse entsprechend der ehelichen Lebensverhältnisse decken können. Deshalb besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt für die Dauer des Trennungszeitraums bis zur rechtskräftigen Scheidung.
Der Trennungsunterhalt muss vom besser verdienenden und leistungsfähigen Ehegatten auch tatsächlich beansprucht werden und wird nicht automatisch bezahlt. Unsere Fachanwältin für Familienrecht kann Sie dabei unterstützen, den Trennungsunterhalt geltend zu machen, indem die zur Berechnung notwendigen Unterlagen anfordert, die Höhe des Trennungsunterhaltes berechnet sowie der Anspruch selbst, falls es notwendig wird, auch gerichtlich durchsetzt.
Ebenso unterstützen wir Sie im Rahmen eines Scheidungsverfahrens auch bei der Durchsetzung des nachehelichen Unterhalts. Insgesamt gilt für den nachehelichen Unterhalt, dass dieser aufgrund der grundsätzlich bestehenden Verpflichtung jedes Ehegatten nach der Scheidung selbst für seinen Unterhalt aufzukommen, deutlich schwerer zu erlangen ist als der Trennungsunterhalt und somit besondere Umstände vorliegen müssen.
Prüfung und Durchsetzung von Unterhaltsforderungen
Auch dabei unterstützt und berät Sie Ihre Fachanwältin für Familienrecht.
Der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, erbringt seinen Unterhaltsanteil durch Versorgung, Erziehung und Pflege des Kindes. Der andere Elternteil schuldet den sog. Barunterhalt nach seinen aktuellen Einkommensverhältnissen. Regelmäßig wird der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Die Düsseldorfer Tabelle ändert sich regelmäßig, meist zu Beginn des Jahres, und das Kind kommt möglicherweise in eine andere Altersstufe. Daher lohnt es sich, die Höhe des Kindesunterhalts regelmäßig zu prüfen und ggf. Beratung bei einem spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen.
Das Wohl des Kindes im Vordergrund
Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Befugnis, Entscheidungen in Bezug auf das Kind zu treffen, z. B. in den Bereichen Gesundheit, Erziehung, Religion und persönliche Angelegenheiten.
Als Teil des Sorgerechts ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht von großer Bedeutung.
Die sog. Aufenthaltsbestimmungsbefugnis regelt sämtliche dauerhaften und vorübergehenden Aufenthaltsorte des Kindes. Dazu zählen neben dem Wohnort auch Aufenthalte an anderen Orten wie Urlaube im In- und Ausland oder Klassenfahrten sowie Besuchsregelungen der Eltern, falls die Eltern getrennt leben und das Kind beispielsweise unter der Woche nur bei einem Elternteil wohnt. Beim gemeinsam ausgeübten Aufenthaltsbestimmungsrecht müssen beide Eltern eine gemeinsame Entscheidung treffen. Sollten die Eltern sich jedoch nicht einigen können, wird eine Entscheidung durch das Familiengericht getroffen.
Die Fachanwältin für Familienrecht unterstützt Sie, falls das erforderlich werden sollte, auch bei der Durchsetzung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts und in Ausnahmefällen auch des alleinigen Sorgerechts.
Dabei steht immer das Wohl des Kindes im Vordergrund.
In Kürze