Andre Paul Landherr

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Anwaltskanzlei Landherr

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Es gibt sogenannte Arbeitgeber- oder auch Arbeitnehmeranwälte, die jeweils nur die Interessen auf Arbeitgeber- oder auf Arbeitnehmerseite vertreten. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Angestellte und Arbeiter als auch Firmen.

Wer wechselseitig für beide Seiten tätig ist, erlangt dadurch Einblicke in alle Bereiche und kann dadurch für den jeweiligen Mandanten eine optimale Vertretung gewährleisten.

Im Folgenden haben wir Ihnen einige der am häufigsten gestellten Fragen beantwortet

Bei Kündigungserklärungen können und werden viele Fehler gemacht, die oft sogar dazu führen, dass die Kündigungen unwirksam sind und dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden entsteht. Viele Kündigungen sind formell unwirksam, Fristen müssen eingehalten werden und die Verletzung von Hinweispflichten des Arbeitgebers kann einen Schadensersatzanspruch begründen. Arbeitgeber, die nicht über eine eigene Rechtsabteilung verfügen, sollten sich deshalb vor Ausfertigung des Kündigungsschreibens an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Jede Kündigung, egal ob berechtigt oder unberechtigt, wird wirksam und rechtskräftig, wenn nicht innerhalb einer recht kurzen Frist von nur drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht wird. Sie sollten sich deshalb unbedingt nach Zugang der Kündigung an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Immer wieder führt die Unterzeichnung einer Aufhebungsvereinbarung dazu, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt. So ist die vereinbarte Abfindung oft schon aufgebraucht, wenn das Arbeitsamt für fast drei Monate kein Arbeitslosengeld zahlt. Bei Abschluss einer solchen Vereinbarung sind zahlreiche Dinge zu beachten, um eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Sie sollten sich vor Abschluss einer solchen Vereinbarung also unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Wenn der Arbeitgeber seit Jahren Sonderzahlungen geleistet hat, ist es in vielen Fällen nicht so einfach möglich, diese Leistungen zukünftig zu verweigern. Selbst wenn sich aus Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergibt, dass solche Gratifikationen auf freiwilliger Basis erfolgen, kann sich ein Rechtsanspruch auch auf zukünftige Leistungen begründet haben. Wenn Ihr Arbeitgeber also ankündigt, zukünftig keine Sonderzahlungen mehr zu leisten, sollten Sie von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen, ob eine solche Kürzung überhaupt rechtmäßig ist.

Sehr viele Angestellte erhalten weniger Lohn, als ihnen tatsächlich zusteht. Manchmal ist der Lohnanspruch in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag geregelt und der Arbeitnehmer weiß nicht einmal, dass dieser Vertrag auch für ihn einschlägig ist. In anderen Fällen werden Überstunden oder Bereitschaftsdienste nicht korrekt abgerechnet. Durch besondere Vereinbarungen versucht auch der ein oder andere Arbeitgeber, das Mindestlohngesetz zu umgehen. Haben Sie Zweifel an der Korrektheit Ihrer Gehaltsabrechnungen, so lassen Sie diese von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen.

Arbeitgeber haben ein Direktionsrecht, welches ihnen erlaubt, Angestellte ausnahmsweise auch einmal für andere Tätigkeiten einzusetzen. Dieses Direktionsrecht hat allerdings strenge Grenzen und führt nicht dazu, dass Facharbeiter ständig für einfache „Hilfsarbeiten“ beschäftigt werden dürfen. Wenn Sie also ständig nicht in dem Aufgabenbereich eingesetzt werden, der in Ihrem Arbeitsvertrag festgeschrieben ist, sollten Sie sich das nicht gefallen lassen und die Beratung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.

Sind Fragen unbeantwortet geblieben? Kontaktieren Sie uns gerne.

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